Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Benötige ich eine ärztliche Verordnung?

Für physiotherapeutische Heilbehandlungen ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Selbstzahler-Leistungen sind auch ohne Verordnung möglich.

Die Krankengymnastik ist ein Teilbereich der Physiotherapie. Physiotherapie umfasst heute aktive und passive Therapieformen sowie präventive und rehabilitative Maßnahmen.

Die Therapie findet bei Ihnen zu Hause statt und wird individuell auf Ihre Beschwerden und Ziele abgestimmt.

Ein Hausbesuch dauert in der Regel 60 Minuten.

Bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigten ist eine (teilweise) Erstattung möglich, abhängig vom jeweiligen Tarif. 

Bequeme Kleidung und – falls vorhanden – ärztliche Verordnungen oder relevante Befunde.

Termine werden individuell nach Vereinbarung vergeben. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail.

Es bestehen feste Behandlungszeiten an ausgewählten Tagen. Zusätzlich sind Termine nach individueller Vereinbarung möglich.

Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Termine, die nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, können mit einem Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Behandlungskosten berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Je nach Auslastung sind auch kurzfristige Termine möglich. Fragen Sie einfach nach.